Totensonntag
Zurückblickend bis ins 8./9. Jahrhundert war der
1. November Winterbeginn
und zugleich Jahresanfang,
dementsprechend der 31. Oktober letzter Tag
des ausklingenden Kirchenjahres.
Der Alte Fritz - König Friedrich Wilhelm III. von Preußen - ordnete 1816 an,
den letzten Sonntag des Kirchenjahres
als allgemeinen Feiertag zur Erinnerung
an die Verstorbenen zu begehen bzw. dem Sterben der noch Lebenden.
Dieser Feiertag wurde schnell von anderen
evangelischen Landeskirchen übernommen,
der Totensonntag wurde damit zum evangelischen Gegenstück
zur Feier von Allerseelen.
Am Totensonntag werden vielerorts die Friedhöfe besucht und die Gräber geschmückt bzw. winterfest gestaltet.