Totensonntag



Zurückblickend bis ins 8./9. Jahrhundert war der

1. November Winterbeginn

und zugleich Jahresanfang,

dementsprechend der 31. Oktober letzter Tag

des ausklingenden Kirchenjahres.


Der Alte Fritz - König Friedrich Wilhelm III. von Preußen - ordnete 1816 an,

den letzten Sonntag des Kirchenjahres

als allgemeinen Feiertag zur Erinnerung

an die Verstorbenen zu begehen bzw. dem Sterben der noch Lebenden.

 

Dieser Feiertag wurde schnell von anderen

evangelischen Landeskirchen übernommen,

der Totensonntag wurde damit zum evangelischen Gegenstück

zur Feier von Allerseelen.

 

Am Totensonntag werden vielerorts die Friedhöfe besucht und die Gräber geschmückt bzw. winterfest gestaltet.